Begründung: Das Erstgericht bestellte im zweiten Rechtsgang mit Beschluß vom 9. Juli 1997 neuerlich Rechtsanwalt Dr. Roland Paumgarten gemäß § 273 ABGB zum Sachwalter der Betroffenen. Zum Kreis seiner Agenden gehört ua die Verwaltung des Vermögens der Betroffenen und die Vertretung vor Gericht. Der Sachwalter erstattete am 7. April 1998 den (weiteren) Bericht ON 58 an das Erstgericht über den Stand des Vermögens der Betroffenen. Danach bestünden ua bei der O*****Aktiengesellschaf... mehr lesen...
Norm: BWG §32 Abs3
Rechtssatz: § 32 Abs 3 BWG dient einer vereinfachten Gebarung der Abwicklung von Abhandlungsangelegenheiten, Vormundschaftsangelegenheiten und Pflegschaftsangelegenheiten. Diese Regelung kann aber erst dann zur Anwendung kommen, wenn die alleinige Verfügungsberechtigung der Betroffenen über das Sparguthaben feststeht. Entscheidungstexte 1 Ob 172/99x Entscheidungste... mehr lesen...
Begründung: Mit einem im Pflegschaftsverfahren ergangenen Beschluß wies das Bezirksgericht K***** die verpflichtete Partei, eine Bank, an, die Guthaben auf mit den Kontonummern bezeichneten Sparbuchkonten der Betroffenen, für die ein Sachwalter gemäß § 273 ABGB bestellt wurde, auf ein näher bezeichnetes Konto derselben zu überweisen und die genannten Sparbuchkonto[s] aufzulösen; zugleich wurde um einen Bericht über die Durchführung ersucht. Mit einem im Pflegschaftsverfahren er... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z6 IIFAußStrG §2 Abs2 Z1 BBWG §32 Abs3
Rechtssatz: Beschlüsse, mit denen vom Abhandlungsgericht, Vormundschaftsgericht oder Pflegschaftsgericht die - gemäß § 32 Abs 3 BWG mögliche - Überweisung einer Spareinlage angeordnet wird, stellen keinen Exekutionstitel nach § 1 EO dar. Entscheidungstexte 3 Ob 69/99i Entscheidungstext OGH 26.05.1999 3 Ob 69/99i Veröff: SZ 72/92 ... mehr lesen...