Aus dem insoweit übereinstimmenden bzw. unbestrittenen Vorbringen in der Beschwerde und in der Stellungnahme der belangten Behörde zum Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, sowie aus den von der Beschwerdeführerin vorgelegten, unbedenklichen Urkunden ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit mündlichem Bescheid des Bundesministers für Finanzen vom 7. Dezember 1993 wurde der Beschwerdeführerin mit sofortiger Wirkung bis 24. Jänner 1994, 24.00 Uhr, gemäß § 25 A... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §40 Abs1 Z4;BWG 1993 §5 Abs1 Z5;KWG 1979 §25 Abs4 Z3;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Untersagung der Fortführung des gesamten Geschäftsbetriebes - Hat die Bank zum Zeipunkt der Untersagung der Fortführung des gesamten Geschäftsbetriebes ein positives Haftkapital von über 80 Mio (vgl hiezu § 5 Abs 1 Z 5 BWG) un... mehr lesen...