Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein in § 29 Abs 1 KSchG genannter Verein. Sie macht Ansprüche auf Unterlassung der Verwendung ihrer Ansicht nach gesetzwidriger beziehungsweise sittenwidriger Bestimmungen in von der Beklagten verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsformblättern gemäß § 28 Abs 1 KSchG geltend. Die Beklagte ist unter anderem Emittentin von Bankschuldverschreibungen mit dem Namen „Callable Snowball Floater Obligation 2005-2013/11“ (ISIN-Cod... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die beklagte Partei ist Unternehmerin und betreibt das Leasinggeschäft. Dabei tritt sie in ihrer geschäftlichen Tätigkeit laufend auch mit Verbrauchern iSd § 1 KSchG in rechtsgeschäftlichen Kontakt. Sie verwendet Allgemeine Geschäftsbedingungen, die sie den von ihr geschlossenen Verträgen zu Grunde legt, und die unter anderen die im Verfahren strittigen Klauseln enthalten. M... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte ist ein Kreditinstitut, welches ihre Leistungen bundesweit anbietet. Der Kläger übermittelte der Beklagten ein Abmahnschreiben (datiert mit 22. 7. 2007, zugegangen am 23. 8. 2007) und beanstandete darin die fünf aus dem
Spruch: näher ersichtlichen Klauseln der „Allgemeinen Bestimmungen für die Einlagen auf Sparbücher (Fassung 2007)” der Beklagten. Diesem Abmahnschreiben... mehr lesen...