Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. April 2005 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin, die Anzahl der Entleerungen des Restmüllbehälters für die Liegenschaft W, C-gasse 107, von 260 pro Jahr auf 52 pro Jahr herabzusetzen, abgewiesen. In der Begründung: heißt es, am 23. Juli 2003 sei festgestellt worden, dass der Müllcontainer ca. zur Hälfte befüllt gewesen sei. Um 7.38 Uhr sei der Behälter... mehr lesen...