Entscheidungen zu § 22 Abs. 3 WG 2001

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

4 Dokumente

Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2007/8/28 5Ob174/07k

Begründung: Das Erstgericht hat in einem Verfahren nach § 22 Abs 1 Z 6 WGG der Antragsgegnerin im Sinn des § 22 Abs 2 Z 1 WGG mit einer als „Teil-Sachbeschluss" bezeichneten Entscheidung aufgetragen, binnen drei Monaten eine ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Endabrechnung über die gesamten Baukosten unter Anschluss sämtlicher bezughabender Rechnungen und Belege vorzulegen. Das Erstgericht hat in einem Verfahren nach Paragraph 22, Absatz eins, Ziffer 6, WGG der Antragsgegnerin im ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.08.2007

TE OGH 2003/2/11 5Ob13/03b

Begründung: In einem über Antrag der Antragsteller eingeleiteten Verfahren nach § 22 Abs 1 Z 6 WGG trug das Erstgericht mit Beschluss vom 7. Juni 2002 der Antragsgegnerin gemäß § 22 Abs 2 Z 1 WGG die Vorlage der Endabrechnung über die gesamten Baukosten unter Anschluss sämtlicher Rechnungen der Subunternehmer auf, welche seitens der Firma H***** zur Durchführung des Bauprojekts ***** herangezogen wurden. Dies unter Setzung einer Frist von vier Wochen und Androhung einer Beugestra... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.02.2003

TE OGH 1994/2/1 5Ob8/94

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 01.02.1994

RS OGH 1985/10/1 5Ob78/85, 5Ob8/94, 5Ob45/93 (5Ob46/93, 5Ob47/93)

Norm: WGG 1979 §22 Abs3
Rechtssatz: Durch die Befristung der Möglichkeit, eine Überprüfung durch den Außerstreitrichter in dem besonderen Verfahren nach § 22 WGG zu erreichen, wird in materielle Ansprüche der Beteiligten nicht eingegriffen. Entscheidungstexte 5 Ob 78/85 Entscheidungstext OGH 01.10.1985 5 Ob 78/85 Veröff: MietSlg XXXVII/39 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.10.1985

Entscheidungen 1-4 von 4

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten