Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit Verordnung der Vorarlberger Landesregierung vom 18.4.2002, LGBl. 20, wurden für den 30.6.2002 die Neuwahlen in die Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Gemeinde Dalaas ausgeschrieben, und zwar für die restliche Funktionsperiode. (Die vorzeitigen Neuwahlen waren notwendig geworden, weil [mehr als] die Hälfte der Mandate durch Abgang der Gemeindevertreter und deren Ersatzmitglieder [Verzicht der Mandatare] erledigt war [s. d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit Verordnung der Vorarlberger Landesregierung vom 18.4.2002, LGBl. 20, wurden für den 30.6.2002 die Neuwahlen in die Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Gemeinde Dalaas ausgeschrieben, und zwar für die restliche Funktionsperiode. (Die vorzeitigen Neuwahlen waren notwendig geworden, weil [mehr als] die Hälfte der Mandate durch Abgang der Gemeindevertreter und deren Ersatzmitglieder [Verzicht der Mandatare] erledigt war [s. d... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art141 Abs1 litaB-VG Art141 Abs1 litbVfGG §67 Abs2Vlbg GWG §16Vlbg GWG §18Vlbg GWG §21Vlbg GWG §22Vlbg GWG §50
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung der Wahl zur Gemeindevertretung der
Gemeinde Dalaas; Wahlvorschlag der anfechtenden Wählergruppe von der
zuständigen Wahlbehörde mangels erforderlicher
(Unterstützungs)Unterschriften zu Rech... mehr lesen...