Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer an ihn gerichteten Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit dem Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Mit dem mit der Beschwerd... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 13. August 1993 teilte der mitbeteiligte Verband der belangten Behörde mit, daß im Zuge der Deponiestandortsuche von ursprünglich 20 möglichen Standortbereichen seit Mitte 1992 vier Standorte für Untersuchungen "der Stufe 3a" verblieben, darunter der Standort K in der Gemeinde H. Für geplante Bohrungen und Schürfungen im Herbst 1993 habe sich der Verband in K um entsprechende Erklärungen der Grundeigentümer bemüht, diese aber nicht bekommen. Dort seien die Grundeigen... mehr lesen...
Index: L37134 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe OberösterreichL82404 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Oberösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;AWG 1990 §42 Abs1 Z3 litg;AWG OÖ 1990 §21 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Duldung wird unmittelbar durch § 21 Abs 3 OÖ AWG 1990 angeordnet. Ein... mehr lesen...
Index: L37134 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe OberösterreichL82404 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Oberösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: AWG OÖ 1990 §21 Abs3;AWG OÖ 1990 §21 Abs6;B-VG Art131 Abs1 Z1;B-VG Art139 Abs1;B-VG Art18 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der Ausspruch der Duldungsverpflichtung gem § 21 Abs 3 OÖ AWG ... mehr lesen...