Begründung: Beide Streitteile sind Journalisten. Der Beklagte ist Autor des im Verlag Hans P*** Verlagsgesellschaft mbH & Co KG (Revisionsrekurswerberin) erschienenen Buches "Der Fall Lucona", in dem er auch über den Kläger und dessen Verhalten im Zusammenhang mit seinen Recherchen in der "Lucona"-Affäre berichtet. Der Kläger behauptet, daß die vom Beklagten über ihn aufgestellten Tatsachenbehauptungen in vielen Punkten wahrheitswidrig und ehrenrührig seien und begehrt die Unt... mehr lesen...
Norm: UWG §21 Abs2
Rechtssatz: Das Verbot der ferneren Verbreitung nach § 21 Abs 1 UWG setzt einen Exekutionstitel voraus, kann aber auch (ohne Exekutionstitel gemäß § 21 Abs 2 UWG als einstweilige Verfügung) erlassen werden. Die betreffenden Unternehmen sind diesfalls dem Provisorialverfahren beizuziehen; sie erlangen in diesem Verfahren Parteistellung, soweit durch das beantragte Verbot in ihre Rechtssphäre eingegriffen wird. ... mehr lesen...
Norm: UWG §21 Abs2
Rechtssatz: Wird ein auf § 21 Abs 1 UWG gestützter Antrag mit dem Auftrag zur Äußerung den Inhabern der betreffenden, mit dem Verlag oder der Verbreitung des Druckwerkes befaßten Unternehmungen zugestellt, werden diese nicht schon dadurch zu Mitbeteiligten in einem (parallelen) Verfahren im Sinne des § 21 Abs 2 UWG. Entscheidungstexte 4 Ob 43/88 Entscheidungstext ... mehr lesen...