Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer hat am 30.08.2003 (gemäß Magistrat Villach) die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten und am 04.02.2021 seinen Wohnsitz nach Österreich, XXXX XXXX , verlegt. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 17.02.2021, GZ.: P1679418/1-MilKdo K/Kdo/ErgAbt/2021 (1), wurde der Beschwerdeführer gemäß §§°18 und 18b Abs. 1 des Wehrgesetzes 2001 (WG 2001), BGBl. I Nr. 146, idgF., von Amts wegen zu einer Nachstellu... mehr lesen...