Entscheidungsgründe: Die Klägerin bewarb sich im Oktober 2006 aufgrund einer Ausschreibung um die befristete Stelle einer Universitätsassistentin an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Beklagten. Von allen Bewerbern und Bewerberinnen stellten sich im Auswahlverfahren zwei, nämlich die Klägerin und ein jüngerer Mann, als für die Stelle geeignet heraus. In Bezug auf die in der Ausschreibung genannten Anstellungserfordernisse konnte dabei keine höhere Qualifikation eines der beid... mehr lesen...