Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Militärkommandos Wien vom 09.03.2018, zugestellt am 15.03.2018, wurde die Durchführung einer neuerlichen Stellung des Beschwerdeführers von Amts wegen verfügt. Der Stellungsbeschluss werde durch die zuständige Stellungskommission voraussichtlich ohne seine persönliche Anwesenheit vor dieser Kommission ("Stellung in Abwesenheit") schriftlich erfolgen. Begründend wurde darin im Wesentlichen ausgeführt, dass der Beschwerdeführe... mehr lesen...