Die Bezirkshauptmannschaft Gmunden erteilte mit Bescheid vom 3. August 1992 einer näher genannten Person gemäß § 22 O.ö. Jugendwohlfahrtsgesetz 1991 - O.ö. JWG 1991, LGBl. Nr. 111, die Bewilligung zur Übernahme von zwei minderjährigen Kindern des Beschwerdeführers in Pflege und Erziehung. Seine gegen diesen Bescheid erhobene Berufung wurde mit dem angefochtenen Bescheid gemäß § 66 Abs. 4 AVG iVm § 23 Abs. 2 O.ö. JWG 1991 mangels Parteistellung des Beschwerdeführers zurückgewiesen. ... mehr lesen...
Index: L92704 Jugendwohlfahrt Kinderheim Oberösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren61/04 Jugendfürsorge
Norm: ABGB §137;ABGB §144;ABGB §176 Abs1;AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;AVG §8;JWG 1989 §16 Abs3;JWG OÖ 1991 §22 Abs1;JWG OÖ 1991 §23 Abs2;
Rechtssatz: Mit dem Wegfall der Parteistellung des Kindesvaters infolge der rechtskräftigen Entscheidung des Pflegschaftsgerichtes, ... mehr lesen...
Mit "Lastschriftsanzeige-Rechnung" vom 1. November 1990 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde der Beschwerdeführerin die Müllabfuhrgebühr für das 4. Quartal 1990 mit insgesamt S 231,-- vor. Die Vorschreibung trägt den vorgedruckten Vermerk: "Abgabenbescheid: Diese Lastschriftanzeige gilt als Bescheid, wenn ... Müllgebühren nach den Bestimmungen des Müllabfuhrgesetzes 1949 in den derzeit geltenden Fassungen sowie den bestehenden Abgabenordnu... mehr lesen...
Index: L37136 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe SteiermarkL82406 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: AbfallbeseitigungsG Stmk 1974 §17 Abs2;ABGB §431;ABGB §819;AWG Stmk 1990 §16 Abs3;MüllabfuhrO Knittelfeld 1987 §14 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/11 94/06/0128 2 Stammrechtssatz Gemäß § ... mehr lesen...