Begründung: Die Klägerin betreibt ein regionales Hörfunkprogramm für das Versorgungsgebiet Vorarlberg, der Beklagte als Stiftung des öffentlichen Rechts ua das bundeslandweit empfangbare Hörfunkprogramm „Radio Vorarlberg" sowie das österreichweit empfangbare Fernsehprogramm ORF 2. In diesem Fernsehprogramm wird täglich gegen 18:57 Uhr auf regionale, von den einzelnen Landesstudios des Beklagten gestaltete, Sendungen „umgeschaltet", darunter die um 19 Uhr beginnende und in Vorarlberg... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, eine Körperschaft öffentlichen Rechts, nimmt die wirtschaftlichen Interessen der österreichischen Apotheker wahr und schreitet unter anderem gegen gesetzwidriges Bewerben und Inverkehrbringen von Arzneimitteln ein. Die Beklagte betreibt eine Apotheke in Deutschland. In einem Wiener Bezirksblatt warb sie 2006 für „Arzneimittel aus Deutschland aus der Apotheke. 15 % Rabatt auf rezeptfreie Arzneimittel." Dazu gab sie ihre Telefon- und Faxnummer sowie ihre E-... mehr lesen...