1.1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Schärding vom 19. Oktober 1987 wurde der Beschwerdeführerin zur Last gelegt, sie habe am 21. August 1987 in ihrem landwirtschaftlichen Betrieb in B, 457 Mastschweine gehalten und dadurch den höchstzulässigen Gesamtbestand von 400 Mastschweinen um 14 vH überschritten. Sie habe dadurch § 13 Abs. 1 in Verbindung mit § 27 Abs. 4 des Viehwirtschaftsgesetzes 1983, BGBl. Nr. 621 (im folgenden: ViehWG 1983), verletzt. Über die Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein55 Wirtschaftslenkung
Norm: ViehWG §13 Abs1;ViehWG §13 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Aus der Legaldefinition des § 13 Abs 4 ViehWG ergibt sich, daß es sich bei (Mast)Schweinen auch nach abgeschlossener Mast um Mastschweine iS dieser Bestimmung handelt. Schlagworte Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRall... mehr lesen...