Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt: ?Sie haben als Projektleiter der Arbeitsgemeinschaft Architekten Dipl. Ing. B. E. und Mag. Arch. E. Z., für den Bauherrn B-GmbH mit Sitz in Wien, O-gasse zu verantworten, dass am 22.5.2003 auf der Baustelle in Zi, Be-gasse (Landespensionistenheim), § 7 Abs 3 Z 3 bis Z 7 des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes, BGBl. I Nr. 37/1999, insofern nicht eingehalten war, als der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan kein... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach der Systematik des BauKG ist zur Einhaltung der Vorschriften des § 7 BauKG ? dazu zählt auch die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes - grundsätzlich der Bauherr verpflichtet. Nur wenn ein Projektleiter (siehe die Legaldefintion in § 2 Abs 2 BauKG) eingesetzt ist, kann der Bauherr gemäß § 9 BauKG die grundsätzlich ihn selbst treffenden gesetzlichen Pflichten nach § 7 BauKG mit dessen Zustimmung auf ihn (den Projektleiter) übertragen. Die Übertragung ... mehr lesen...