Rechtssatz: Das Tatbild nach § 3 Abs 1 BauKG erfordert vom Bauherrn die Bestellung eines Baustellenkoordinators für die Ausführungsphase spätestens bei der Auftragsvergabe, wenn auf seiner Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig werden. Ob letztgenannte Voraussetzung vorliegt, ist schon nach dem Bauprojekt und den daraus erkennbaren Arbeiten (siehe auch die Aufzählung in § 2 Abs 3 zweiter Satz BauKG) bekannt und zu beurteilen. Wenn es nach dem... mehr lesen...