Norm: PVG §9 Abs3 litaAusG §10 Abs1B-GlBG §10 Schlagworte Bewertungskriterien; gleich geeignete Bewerber/innen
Rechtssatz: Nach § 6 Abs. 1 erster Satz des Frauenförderungsplans des BMJ, BGBl. II Nr. 253/2015, den die Antragstellerin ins Treffen führt, sind „Bewerberinnen, die für die angestrebte hervorgehobene Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, gemäß § 11c B-GlBG vorrangig zu bestellen.“ Diese Rege... mehr lesen...