Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1. Mit Eingabe vom XXXX erhob die XXXX GmbH (im Folgenden: "Beschwerdeführerin") bei der KommAustria (im Folgenden: "belangte Behörde") gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. c ORF-Gesetz (ORF-G), BGBl. Nr. 379/1984 idF BGBl. Nr. 86/2015, Beschwerde gegen den XXXX ( XXXX ; im Folgenden: "mitbeteiligte Partei") wegen des vermuteten Verstoßes gegen das in § 4b Abs. 4 ORF-G normierte Verbot der Übertragung von Premium-Sport durch die Ausstrahlung von sechs... mehr lesen...