Entscheidungen zu § 36 Abs. 9 ORF-G

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2005/2/16 2004/04/0204

Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 4. April 2003 die vom Beschwerdeführer gemäß § 36 Abs. 1 Z. 1 lit. b ORF-Gesetz erhobene Beschwerde abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer habe die Feststellung begehrt, dass der Österreichische Rundfunk vom 1. Jänner 2003 bis 5. Februar 2003 durch das Unterlassen des Verbreitens von 1. Hörfunksendung... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.02.2005

RS Vwgh 2005/2/16 2004/04/0204

Index: 16/02 Rundfunk
Norm: ORF-G 2001 §36 Abs9;ORF-G 2001 §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Auffassung, ein Beobachtungszeitraum von lediglich fünf Wochen sei für eine Beurteilung, ob in der Gesamtheit der Programme des Österreichischen Rundfunks der Auftrag gemäß § 5 Abs. 1 ORF-G erfüllt worden sei, keinesfalls ausreichend, ist nicht als rechtswidrig zu beanstanden; stellt doch der Gesetzgeber in § 5 Abs. 1 ORF-G auf ei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.02.2005

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