Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit E-Mail vom XXXX wandte sich XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführer“) an die RTR-GmbH mit Fragen zur Rechtsnatur der Rundfunkgebühren und dem Programmentgelt bzw. zur Zuständigkeit der Kommunikationsbehörde Austria (kurz: „KommAustria“; im Folgenden: „belangte Behörde“) betreffend ihre Rechtsaufsicht über die GIS Gebühren Info Service GmbH (kurz: „GIS“), etwa im Hinblick auf von dieser versendete „Briefe mit rechtswidrigem Inh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 23.12.2015 erhoben die Verlassenschaft nach XXXX und XXXX eine auf § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a ORF-G gestützte Beschwerde. In dieser machten diese im Wesentlichen geltend, dass die erstbeschwerdeführende Partei diese Verletzung dadurch begangen habe, dass diese den in ihrem Online-Angebot auf XXXX veröffentlichten Artikel mit dem Titel "Unsere Top Ten ,Klickgeschichten' des Jahres" und den in diesem Artikel mit dem am 09.04... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 11.08.2016 erhob XXXX eine auf § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a ORF-G gestützte Beschwerde. In dieser machte diese im Wesentlichen geltend, dass die erstbeschwerdeführende Partei diese Verletzung dadurch begangen habe, dass diese am 04.08.2016 in ihrem Online-Angebot auf XXXX einen Artikel mit dem Titel "Millionenerbe: Tonband verspricht Wende" veröffentlich habe und einen Bericht mit dem Titel "Neue Fakten im Erbstreit" im Rahm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 11.08.2016 erhob XXXX eine auf § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a ORF-G gestützte Beschwerde. In dieser machte diese im Wesentlichen geltend, dass die erstbeschwerdeführende Partei diese Verletzung dadurch begangen habe, dass diese am 04.08.2016 in ihrem Online-Angebot auf XXXX einen Artikel mit dem Titel "Millionenerbe: Tonband verspricht Wende" veröffentlich habe und einen Bericht mit dem Titel "Neue Fakten im Erbstreit" im Rahm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 23.12.2015 erhoben die Verlassenschaft nach XXXX und XXXX eine auf § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a ORF-G gestützte Beschwerde. In dieser machten diese im Wesentlichen geltend, dass die erstbeschwerdeführende Partei diese Verletzung dadurch begangen habe, dass diese den in ihrem Online-Angebot auf XXXX veröffentlichten Artikel mit dem Titel "Unsere Top Ten ,Klickgeschichten' des Jahres" und den in diesem Artikel mit dem am 09.04... mehr lesen...