I. Klage und Vorverfahren 1. Gestützt auf Art137 B-VG begehrt die Klägerin, den Bund schuldig zu erkennen, den Betrag von € 99,80 samt 4 % Zinsen p.a. seit dem 14. März 2019 sowie den Ersatz der Prozesskosten zuhanden ihrer Rechtsvertreterin binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen. Begründend wird dazu Folgendes ausgeführt (Hervorhebungen wie im Original): "Die klagende Partei begehrt gegenständlich die Erstattung von Abgaben, die der Bund unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhob... mehr lesen...
Index: 16/02 Rundfunk32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art137UStG 1994 §1, §10ORF-G §31RundfunkgebührenG §4 Abs1VfGG §7 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer unionsrechtlichen Staatshaftungsklage gegen den Bund betreffend die Einhebung der Umsatzsteuer auf das ORF-Programmentgelt mangels unmittelbaren Verstoßes des Gesetzgebers gegen das Unionsrecht
Rechtssatz: Nach §4 RundfunkgebührenG (RGG) ist für die Ei... mehr lesen...