Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 04.08.2021 behauptete ein Einschreiter gegenüber der belangten Behörde, dass der Beschwerdeführer seine „Streaming-Kompetenzen“ überschreite. Vor allem das Landesstudio Tirol falle hier negativ auf: Es würden regelmäßig (näher bezeichnete) Veranstaltungen, Konzerte und Podiumsdiskussionen ausschließlich auf „tirol.ORF.at“ übertragen werden. Diese Video-Streams würden nicht nur auf der Online-... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom XXXX erhob die XXXX (im Folgenden: "Zweitbeschwerdeführerin") bei der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden: "belangte Behörde") Beschwerde gegen die Bereitstellung des Online-Angebots sport.ORF.at des Online-Teilangebots sport.ORF.at/fussball durch den Österreichischen Rundfunk (kurz: "ORF"; im Folgenden: "Erstbeschwerdeführer") gemäß §§ 36 Abs. 1, 37 Abs. 1, 2 und 4 iVm §§ 4e und 4f ORF-G und beantragt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom XXXX erhob die XXXX (im Folgenden: "Zweitbeschwerdeführerin") bei der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden: "belangte Behörde") Beschwerde gegen die Bereitstellung des Online-Angebots sport.ORF.at des Online-Teilangebots sport.ORF.at/fussball durch den Österreichischen Rundfunk (kurz: "ORF"; im Folgenden: "Erstbeschwerdeführer") gemäß §§ 36 Abs. 1, 37 Abs. 1, 2 und 4 iVm §§ 4e und 4f ORF-G und beantragt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 29.07.2014, am 08.08.2014 bei der KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) per E-Mail eingelangt, beantragte der ORF gemäß § 6a Abs. 3 ORF-G die Genehmigung des Online-Angebotes " XXXX ". 2.1. Mit Bescheid vom 22.07.2015 entschied die belangte Behörde wie folgt: "I.
Spruch: I. Die Bereitstellung des Online-Angebots " XXXX " wird über Antrag des Österreichischen Rundfunks (ORF) nach Maßgabe des am 08.08.2014 gemä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des ORF zur Änderung des Online-Angebots XXXX durch Einführung von " XXXX " gemäß § 6b iVm §§ 3, 4e und 4f ORF-G ab. Begründend führte die belangte Behörde im Rahmen ihrer rechtlichen Würdigung insbesondere aus: 1.1. Abgrenzung des Versorgungsauftrages und Plattformneutralität: Aus der Systematik der §§ 3, 4e und 4f ORF-G ergebe sich, dass der Versorgungsauftrag für... mehr lesen...