Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 04.08.2021 behauptete ein Einschreiter gegenüber der belangten Behörde, dass der Beschwerdeführer seine „Streaming-Kompetenzen“ überschreite. Vor allem das Landesstudio Tirol falle hier negativ auf: Es würden regelmäßig (näher bezeichnete) Veranstaltungen, Konzerte und Podiumsdiskussionen ausschließlich auf „tirol.ORF.at“ übertragen werden. Diese Video-Streams würden nicht nur auf der Online-... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte XXXX (im Folgenden „beschwerdeführende Partei“), die GIS Gebühren Info Service GmbH (im Folgenden „belangte Behörde“) möge mit Bescheid festlegen, dass die „seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt EUR 100,57“ rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde „vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte XXXX (im Folgenden „beschwerdeführende Partei“), die GIS Gebühren Info Service GmbH (im Folgenden „belangte Behörde“) möge mit Bescheid festlegen, dass die „seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt EUR 100,57“ rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde „vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte die beschwerdeführende Partei, die GIS Gebühren Info Service GmbH (im Folgenden belangte Behörde) möge mit Bescheid festlegen, dass die „seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt 100,57 Euro“ rückerstattet werde, sowie mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde „vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz“ ste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte XXXX (im Folgenden „beschwerdeführende Partei“), die GIS Gebühren Info Service GmbH (im Folgenden „belangte Behörde“) möge mit Bescheid festlegen, dass die „seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt EUR 100,57“ rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde „vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte die beschwerdeführende Partei, die GIS Gebühren Info Service GmbH (im Folgenden belangte Behörde) möge mit Bescheid festlegen, dass die „seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt EUR 100,57“ rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde „vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte XXXX (im Folgenden „beschwerdeführende Partei“), die GIS Gebühren Info Service GmbH (im Folgenden „belangte Behörde“) möge mit Bescheid festlegen, dass die „seit 30.01.2014 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt EUR 95,72“ rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde „vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte XXXX (im Folgenden „beschwerdeführende Partei“), die GIS Gebühren Info Service GmbH (im Folgenden „belangte Behörde“) möge mit Bescheid festlegen, dass die „seit 01.09.2015 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt EUR 63,40“ rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde „vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte XXXX (im Folgenden „beschwerdeführende Partei“), die GIS Gebühren Info Service GmbH (im Folgenden „belangte Behörde“) möge mit Bescheid festlegen, dass die „seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt EUR 100,57“ rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde „vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem... mehr lesen...