Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde unter Spruchpunkt I. fest, die beschwerdeführende Partei habe am 23. Mai 2005 im Rahmen der Sendung "GMÖ" im Radioprogramm Ö1 um ca. 7:51 Uhr durch die Ausstrahlung einer Werbung für die im ORF-Shop erhältliche CD-Reihe "Ö1-K" § 13 Abs. 6 ORF-Gesetz (ORF-G) verletzt. Unter Spruchpunkt II. wurde die beschwerdeführende Partei gemäß § 37 Abs. 4 ORF-G in näher bezeichneter Weise zur Veröffentlichung der genannten Entscheidung und... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)16/02 Rundfunk
Norm: B-VG Art140;KOG 2001 §11;ORF-G 2001 §13 Abs6;ORF-G 2001 §36 Abs5;ORF-G 2001 §37 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/04/0153 E 26. Juli 2007 RS 5(Hier: Der ORF wurde gemäß § 37 Abs. 4 ORF-G in näher bezeichneter Weise zur Veröffentlichung der Entscheidung über die Verletzung des ORF-G und und gemäß § 36 Abs. 5 leg. cit. zur Erbringung eines Nachweises in Form einer... mehr lesen...
Index: 16/02 Rundfunk
Norm: ORF-G 2001 §13 Abs6;
Rechtssatz: § 13 Abs. 6 ORF-G betrifft "Werbesendungen" schlechthin, nach der Legaldefinition des § 13 Abs. 1 leg. cit. sohin auch Eigenwerbung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2005040244.X02 Im RIS seit 04.02.2008 Zuletzt aktualisiert am 28.09.2011 mehr lesen...
Index: 16/02 Rundfunk
Norm: ORF-G 2001 §13 Abs1;ORF-G 2001 §13 Abs6;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat sich im Erkenntnis vom 14. November 2007, Zl. 2005/04/0167, mit der Frage auseinander gesetzt, ab wann eine Äußerung als Werbung im Sinne des § 13 Abs. 1 ORF-G anzusehen ist. Entscheidend ist demnach, ob die (gegen eine Gegenleistung bzw. für ein eigenes Produkt gesendete) Äußerung bzw. Darstellung insge... mehr lesen...