Rechtssatz: Ausgehend vom amtsärztlichen Gutachten ? aufgenommen von der Berufungsbehörde ? ist das Vorliegen einer Behinderung im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 6 FSG-GV zu verneinen, verfügt der Berufungswerber nämlich (mit Korrektur) über die im § 7 Abs. 2 Z 1 für das Lenken von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 erforderliche Sehschärfe. Dem Umstand, dass diese nur mit Korrektur erreicht wird, begründet nur die dem Berufungswerber vorgeschriebene Auflage, dass beim Lenken von Kraftfahrzeugen ständig... mehr lesen...
Rechtssatz: Stellt sich aufgrund von Sachverständigengutachten heraus, dass der Berufungswerber aufgrund der Schwachsichtigkeit nur auf eine Sehleistung von max. 20 % rechts kommt und noch sonstige Einschränkungen der Sehleistung hat, so ist eine Verlängerung der Gültigkeit seiner befristeten Lenkberechtigung für die Klasse D wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung nicht möglich. Schlagworte Führerschein, Führerscheinverlängerung, Gültigkeitsverlängerung der Lenkberechtigung, Lenkbe... mehr lesen...