Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber die von der Bezirkshauptmannschaft Kufstein für Kraftfahrzeuge der Klasse C1, C, EC1 und EC am 3.7.1998 erteilte Lenkberechtigung, Zahl 4a-1-8513, gemäß § 24 Abs 1 und 4 iVm § 25 Abs 2 FSG 1997 und § 12 Abs 3 FSG-GV 1997 entzogen. In der Begründung: bezog sich die Erstbehörde auf das amtsärztliche Gutachten des Amtsarztes der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 22.5.2006. Da Personen, die unter epileptischen Anfällen oder anderen a... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Schlafkrankheit ?Narkolepsie? fällt unter das Krankheitsbild des § 12 Abs. 3 der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung. Dies bedingt einen Ausschluss vom Lenken von Kraftfahrzeugen der Gruppe 2, bei positiver fachärztlicher Stellungnahme kann jedoch eine Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe 1 - befristet auf zwei Jahre - erteilt werden. mehr lesen...