Rechtssatz: Kommt im Beweisverfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat aufgrund des Sachverständigenbeweises hervor, dass die Berufungswerberin zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Klassen A und B für gesundheitlich geeignet ist, ist die Befristung der Lenkberechtigung aufzuheben und die Lenkberechtigung unbefristet zu erteilen. (Teilweise Aufhebung) Schlagworte Führerschein, Lenkberechtigung, befristeter Führerschein, befristete Lenkberechtigung, Sachverständigenbeweis , Beweisverf... mehr lesen...