Der Beschwerdeführer hatte eine Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E und G. Auf Grund eines chronischen Alkoholmißbrauches, der zu einer Entziehung der Lenkerberechtigung wegen Verkehrsunzuverlässigkeit geführt hatte, unterzog er sich erfolgreich einer Entwöhnung. Seinem Antrag auf Wiedererteilung einer Lenkerberechtigung vom 2. Februar 1994 wurde in Ansehung der Gruppen A und B mit Verfügung einer Befristung bis 5. Mai 1995 stattgegeben. Mit Antrag vom 2. Mai ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E0720401090/02 Führerscheingesetz
Norm: 31991L0439 Führerschein-RL Anh3 Z14;EURallg;FSG 1997 §8;FSG-GV 1997 §1 Z8;FSG-GV 1997 §1 Z9;FSG-GV 1997 §14 Abs5;
Rechtssatz: § 14 Abs 5 FSG-GV 1997 trifft zur gesundheitlichen Eignung ehemals alkoholabhängiger Personen zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Gruppe 2 keine Aussage. Damit kommt der allgemeine Grundsatz des § 8 FSG 1997 zum Trag... mehr lesen...