IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch die Richterin Mag. Dissauer über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch B Rechtsanwälte, ***, *** gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gmünd vom 11.08.2022, Zl. ***, betreffend die Verhängung einer Zwangsstrafe, zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) keine Folge gegeben und diese abgewiesen. 2. Die ordentliche Revisio... mehr lesen...