Entscheidungen zu § 2 Abs. 2 VVG

Landesverwaltungsgericht Kärnten

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TE Lvwg Erkenntnis 2022/7/27 KLVwG-891/3/2022

Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin Mag. xxx über die Beschwerde des xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 02.03.2022, Zahl: xxx, wegen der Anordnung der Ersatzvornahme und die Vorauszahlung der Kosten gemäß § 4 VVG, zu Recht: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin Mag. xxx über die Beschwerde des xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 02.03.2022, Zahl: xxx, wegen ... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 27.07.2022

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