Entscheidungsgründe: 1.1. Mit einer auf Art137 B-VG gestützten und gegen das Land Oberösterreich als beklagte Partei gerichteten Klage wird das Urteil begehrt: "Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution die auf dem Firmengelände der H... P... GmbH, ..., ..., lagernden Gegenstände, nämlich 20 Türumrahmungen, Fenstergewände und Trittstufen aus Granit, vier Mühlsteine in Granit, Sandstein und Beton, einen Wassertr... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art137 / sonstige zulässige KlagenB-VG Art137 / sonstige KlagenVVG §2, §4
Leitsatz: Stattgabe der zulässigen Klage gegen das Land Oberösterreich aufHerausgabe von im Zuge eines Verwaltungsvollstreckungsverfahrensdurch eine private Firma als Verwaltungshelfer der Behörde dem Klägerentzogener Gegenstände; Zurechenbarkeit der Ersatzv... mehr lesen...