Im Spruch: des Beschlagnahmebescheides zu 1) wurde Nachstehendes angeführt: ?In der Aufforderung zur Rechtfertigung vom 12.02.2004, Zl SO-10-2004 durch die Bezirkshauptmannschaft Landeck wurden Ihnen folgende Verwaltungsübertretungen zur Last gelegt: Sie haben es als Betreiber und Spielveranstalter zu verantworten, dass Sie in den eigens dafür eingerichteten und als ?Casino? bezeichneten Räumlichkeiten in der Gemeinde F., U. Nr. XY, am 18.01.2004, um ca 00:20 Uhr entgegen den Bestimmungen... mehr lesen...