Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Verwaltungsbehördliches Verfahren 1. Die mitbeteiligte Partei stellte am 08.04.2019 bei der belangten Behörde gemäß § 3 Abs. 7 des Bundesgesetzes über die Prüfung der Umweltverträglichkeit (in Folge: „UVP-G 2000“) den Antrag auf Feststellung, ob die von ihr geplante Errichtung eines Hubschrauberlandeplatzes einschließlich dazugehöriger Anlagen wie einer Einstellhalle und Werkstätte, einer Tankstelle, Rangierflächen und einer Rollbahn einer Umw... mehr lesen...