Entscheidungen zu § 9 Abs. 1 AsylG 2005

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RS UVS Oberösterreich 1996/06/26 VwSen-420102/8/Kl/Rd

Rechtssatz: Anders als der VfGH, welcher nach seiner ständigen Rechtsprechung die Abschiebung als bloße Maßnahme zur Vollstreckung vorausgegangener Bescheide qualifiziert hat und diese "Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt" (so ausdrücklich nunmehr § 40 FrG) in der Form einer bestimmten Maßnahme tatsächlicher Art, also um eine der Vollstreckung vorangegangener Bescheide dienende Maßnahme, nicht als selbständig bekämpfbare Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangs... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 26.06.1996

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