Norm: Genfer Flüchtlingskonvention Art1Genfer Flüchtlingskonvention Art12 AsylG 2005 §8 UVG §2 AsylG 2005 § 8 heute AsylG 2005 § 8 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017 AsylG 2005 § 8 gültig ab 01.11.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017 ... mehr lesen...
Begründung: Der am 25. 7. 1970 geborene Kläger ist verheiratet. Er hat drei Kinder, den am 21. 10. 1998 geborenen Is*****, den am 8. 4. 2001 geborenen E***** und den am 19. 12. 2005 geborenen Ib*****. Alle Familienmitglieder sind Staatsangehörige der Russischen Föderation und genießen in Österreich den Status subsidiär Schutzberechtigter nach dem AsylG 2005. Seit 21. 3. 2007 hat der Kläger keine Leistungen aus der Grundversorgung mehr erhalten. Strittig ist (nach Klagseinschränkung)... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist serbische Staatsangehörige und hält sich seit Mai 2001 in Österreich auf. Sie stellte am 18. 6. 2001 einen Asylantrag, der (in erster Instanz) abgewiesen wurde. Der Klägerin wurde jedoch der Status einer subsidiär Schutzberechtigten nach § 8 AsylG 2005 zuerkannt und es wurde ihr - nach der Aktenlage zuletzt bis 15. 2. 2008 - ein Abschiebungsschutz gewährt. Sie bezog zu keinem Zeitpunkt staatliche Leistungen aus der Grundversorgung. In den Jah... mehr lesen...
Norm: AsylG 2005 §8KBGG §2 Abs1 Z5 litcEG-RL 2004/83/EG - Status-Richtlinie 32004L0083 Art28
Rechtssatz: Kein Anspruch einer subsidiär Schutzberechtigten nach § 8 AsylG 2005 auf Kinderbetreuungsgeld für Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen (insbesondere Art 28 der RL 2004/83/EG). Entscheidungstexte 10 ObS 53/08d Entsche... mehr lesen...