Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. XXXX (in Folge: „Beschwerdeführer“) beantragte mit Eingabe vom 09.04.2019 – unter Verweis auf die dieser beiliegende und übersetzte Tazkira – die bescheidmäßige Richtigstellung bzw. Vervollständigung seines Namens im Bescheid der belangten Behörde vom 14.03.2018, Zl. XXXX , sowie die Ausstellung einer berichtigten „Asylkarte“. 2. Die belangte Behörde wies diesen Antrag mit angefochtenem Bescheid vom 23.04.2019 mangels gesetzlicher Grundlage... mehr lesen...