Begründung: I.1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde richtet sich gegen den oben bezeichneten Bescheid des Bundesasylamts, Außenstelle Wien, vom 23. April 2010, mit welchem dem Beschwerdeführer die Aufenthaltsberechtigungskarte nach §51 Asylgesetz 2005, BGBl. I 100/2005, idF BGBl. I 135/2009 (im Folgenden: AsylG 2005), wegen Ablauf der Gültigkeit entzogen wurde, und macht eine Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Achtung des Pri... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art129cB-VG Art144aAsylG 2005 §51, §53
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen Bescheid desBundesasylamtes betr die Entziehung einerAufenthaltsberechtigungskarte wegen Ablaufs der Gültigkeit; Vorliegeneiner Asylsache, daher keine Erschöpfung des Instanzenzuges;Zulässigkeit einer B... mehr lesen...