Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den angefochtenen Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurden die Anträge der Beschwerdeführerinnen auf internationalen Schutz vom 31.07.2024 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass sie sich nach Griechenland zurückzubegeben hätten (Spruchpunkt I.). Eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß § 57 AsylG 2005 wurde ihnen nicht e... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den angefochtenen Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurden die Anträge der Beschwerdeführerinnen auf internationalen Schutz vom 31.07.2024 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass sie sich nach Griechenland zurückzubegeben hätten (Spruchpunkt I.). Eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß § 57 AsylG 2005 wurde ihnen nicht e... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den angefochtenen Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurden die Anträge der Beschwerdeführerinnen auf internationalen Schutz vom 31.07.2024 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass sie sich nach Griechenland zurückzubegeben hätten (Spruchpunkt I.). Eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß § 57 AsylG 2005 wurde ihnen nicht e... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 30.09.2024 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 27.06.2023 gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass er sich nach Griechenland zurückzubegeben habe (Spruchpunkt I.). Gleichzeitig wurde dem Beschwerdeführer ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin, eine afghanische Staatsangehörige, reiste in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 04.08.2022 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. Eine EURODAC-Abfrage der Beschwerdeführerin ergab eine Treffermeldung der Kategorie 1 zu Italien (Asylantragstellung am 19.08.2021). Im Verlauf der Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein volljähriger afghanischer Staatsangehöriger, stellte am 19.07.2024 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz im österreichischen Bundesgebiet. Die EURODAC-Abfrage ergab, dass der Beschwerdeführer bereits am 07.02.2024 (Kategorie 2) und am 12.02.2024 (Kategorie 1) in Griechenland erkennungsdienstlich behandelt wurde. 2. In Griechenland betrieb der Beschwerdeführer ein ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), ein volljähriger Staatsangehöriger aus Afghanistan, stellte nach illegaler Einreise in das Bundesgebiet am 07.07.2024 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. EURODAC-Treffermeldungen der Kategorie "1" zufolge suchte der BF zuvor am 27.07.2016 in Frankreich, am 23.05.2017 in Portugal, am 18.09.2017 in Spanien, am 28.05.2021 wiederum in Frankreich, am 10.05.2... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 14.09.2024 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den am 07.08.2024 gestellten Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurück und sprach aus, dass er sich nach Griechenland zurückzubegeben habe (Spruchpunkt I.). Zugleich erteilte es ihm keine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß § 57 AsylG 2005 (Spruchpunkt II.), ordnete gemäß § 61... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein Drittstaatsangehöriger ungeklärter Staatsangehörigkeit, stellte am 11.07.2024 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Treffermeldungen in der Eurodac-Datenbank ergaben, dass er zuvor am 24.11.2014 in Österreich, am 04.05.2015 in Deutschland sowie am 13.05.2024 in Schweden Anträge auf internationalen Schutz gestellt hatte. In der am 12.07.2024 durchgeführten polizeilich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) stellte nach illegaler Einreise in das Bundesgebiet am 27.09.2023 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Einer EURODAC-Treffermeldung zufolge suchte der BF zuvor am XXXX , in Griechenland um Asyl an; zuvor war der BF am 25.08.2023 in Griechenland erkennungsdienstlich behandelt worden. Einer EURODAC-Treffermeldung zufolge suchte der BF zuvor ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der BF, ein libanesischer alias staatenloser, volljähriger Staatsangehöriger, hat sein Heimatland im August 2022 verlassen und sich über Griechenland ins Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten begeben, wo er am 12.8.2022 erkennungsdienstlich behandelt wurde und am 18.08.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz stellte. In der Folge verblieb er in Griechenland bis er am 28.03.2023 im österreichischen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 09.07.2024 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass er sich nach Griechenland zurückzubegeben habe (Spruchpunkt I.). Eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß § 57 AsylG 2005 wurde ihm nicht erteilt (Spruc... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 09.08.2024 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass er sich nach Griechenland zurückzubegeben habe (Spruchpunkt I.). Eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß § 57 AsylG 2005 wurde ihm nicht erteilt (Spruc... mehr lesen...