Begründung: Der Einschreiter beantragt die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Verfassungsgerichtshofbeschwerde gegen den in erster Instanz ergangenen Bescheid des Bundesasylamtes, Außenstelle Eisenstadt, vom 20. April 2001, mit dem der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zurückgewiesen wurde. Eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof kann gemäß Art144 Abs1 letzter Satz B-VG und §82 Abs1 VerfGG erst nach Erschöpfung des Instanzenzuges... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: AsylG 1997 §38 Abs1AVG §72 Abs4ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Rechtssatz: Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit mangels Instanzenzugserschöpfung. Gegen den anzufechtenden Bescheid steht zufolge §72 Abs4 AVG iVm §38 Abs1 AsylG das Rechtsmittel der Berufung an den Unabhängigen Bundesasylsenat offen. ... mehr lesen...