TE Vfgh Beschluss 2001/7/2 B737/01

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 02.07.2001
beobachten
merken

Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

AsylG 1997 §38 Abs1
AVG §72 Abs4
ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit

Leitsatz

Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit mangels Instanzenzugserschöpfung. Gegen den anzufechtenden Bescheid steht zufolge §72 Abs4 AVG iVm §38 Abs1 AsylG das Rechtsmittel der Berufung an den Unabhängigen Bundesasylsenat offen.

Spruch

Der in der Beschwerdesache des S J, ..., gegen den Bescheid des Bundesasylamtes, Außenstelle Eisenstadt, vom 20. April 2001 gestellte Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird abgewiesen.

Begründung

Begründung:

Der Einschreiter beantragt die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Verfassungsgerichtshofbeschwerde gegen den in erster Instanz ergangenen Bescheid des Bundesasylamtes, Außenstelle Eisenstadt, vom 20. April 2001, mit dem der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zurückgewiesen wurde.

Eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof kann gemäß Art144 Abs1 letzter Satz B-VG und §82 Abs1 VerfGG erst nach Erschöpfung des Instanzenzuges erhoben werden. Gegen den anzufechtenden Bescheid steht zufolge §72 Abs4 AVG iVm §38 Abs1 AsylG das Rechtsmittel der Berufung an den Unabhängigen Bundesasylsenat offen. Eine Rechtsverfolgung durch Erhebung einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erscheint somit als offenbar aussichtslos, zumal bei der gegebenen Lage die Zurückweisung einer Beschwerde oder die Ablehnung der Beschwerde-behandlung zu gewärtigen wäre.

Der Antrag war sohin mangels der Voraussetzungen des §63 Abs1 ZPO (§35 Abs1 VerfGG) abzuweisen.

Schlagworte

Asylrecht, Verwaltungsverfahren, Wiedereinsetzung, VfGH / Instanzenzugserschöpfung, VfGH / Verfahrenshilfe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2001:B737.2001

Dokumentnummer

JFT_09989298_01B00737_00
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten