Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 § 36 Abs. 3 AsylG 2005 - und dasselbe gilt für § 32 Abs. 7 AsylG 1997 - will vermeiden, dass die Asylanträge von Familienangehörigen unterschiedliche rechtliche Schicksale erleiden. Insbesondere soll damit offenbar der Situation Rechnung getragen werden, dass einzelne Familienangehörige davon Abstand nehmen, eine Beschwerde gegen den sie betreffenden Bescheid einzubringen, weil sie der Ansicht sind, es genüge, wenn ein anderer Familienangehöriger Beschwerde erhe... mehr lesen...
Begründung: : I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Bescheid des Bundesasylamtes, Erstaufnahmestelle Ost, vom 17.07.2008, FZ. 08 04.667 EAST-Ost, wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für die Prüfung des gegenständlichen Asylantrages gemäß Art. 16 Abs. 1 lit. c der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) des Rates Polen zuständig sei. Gleichze... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der Russischen Föderation, stellte am 27.02.2008.2008 den Antrag, ihm internationalen Schutz zu gewähren. Bei seiner Einvernahme vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes (PI Traiskirchen) am 27.02.2008 gab er als Namen seiner Ehegattin U.L., ebenfalls mit ihm gemeinsam aus dem Herkunftsland über Polen nach Österreich eingereist und gleichfalls Asylwerberin und nunmehrige Bes... mehr lesen...