Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: kurz als "bP1" bis "bP7" bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Armenien und brachten bei der belangten Behörde (in weiterer Folge "bB") Anträge auf internationalen Schutz ein. Die bP 1 und bP 2 sind die Eltern der minderjährigen bP 3-7. Die bP 1 und bP 2 brachten nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: kurz als "bP1" bis "bP7" bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Armenien und brachten bei der belangten Behörde (in weiterer Folge "bB") Anträge auf internationalen Schutz ein. Die bP 1 und bP 2 sind die Eltern der minderjährigen bP 3-7. Die bP 1 und bP 2 brachten nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: kurz als "bP1" bis "bP7" bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Armenien und brachten bei der belangten Behörde (in weiterer Folge "bB") Anträge auf internationalen Schutz ein. Die bP 1 und bP 2 sind die Eltern der minderjährigen bP 3-7. Die bP 1 und bP 2 brachten nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: kurz als "bP1" bis "bP7" bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Armenien und brachten bei der belangten Behörde (in weiterer Folge "bB") Anträge auf internationalen Schutz ein. Die bP 1 und bP 2 sind die Eltern der minderjährigen bP 3-7. Die bP 1 und bP 2 brachten nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: kurz als "bP1" bis "bP7" bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Armenien und brachten bei der belangten Behörde (in weiterer Folge "bB") Anträge auf internationalen Schutz ein. Die bP 1 und bP 2 sind die Eltern der minderjährigen bP 3-7. Die bP 1 und bP 2 brachten nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I 33/2013 idF BGBl. I 24/2017, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Di... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I 33/2013 idF BGBl. I 24/2017, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Verfahren des am XXXX geborenen Erstbeschwerdeführers und der am XXXX geborenen Zweitbeschwerdeführerin sowie ihrer Kinder (der am XXXX geborenen Drittbeschwerdeführerin, der am XXXX geborenen Viertbeschwerdeführerin und der am XXXX geborenen Fünftbeschwerdeführerin), sind im Sinne des § 34 AsylG 2005 gemeinsam als Familienverfahren zu führen. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin stellten nach illegaler Einreise in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Verfahren des am XXXX geborenen Erstbeschwerdeführers und der am XXXX geborenen Zweitbeschwerdeführerin sowie ihrer Kinder (der am XXXX geborenen Drittbeschwerdeführerin, der am XXXX geborenen Viertbeschwerdeführerin und der am XXXX geborenen Fünftbeschwerdeführerin), sind im Sinne des § 34 AsylG 2005 gemeinsam als Familienverfahren zu führen. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin stellten nach illegaler Einreise in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Verfahren des am XXXX geborenen Erstbeschwerdeführers und der am XXXX geborenen Zweitbeschwerdeführerin sowie ihrer Kinder (der am XXXX geborenen Drittbeschwerdeführerin, der am XXXX geborenen Viertbeschwerdeführerin und der am XXXX geborenen Fünftbeschwerdeführerin), sind im Sinne des § 34 AsylG 2005 gemeinsam als Familienverfahren zu führen. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin stellten nach illegaler Einreise in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Verfahren des am XXXX geborenen Erstbeschwerdeführers und der am XXXX geborenen Zweitbeschwerdeführerin sowie ihrer Kinder (der am XXXX geborenen Drittbeschwerdeführerin, der am XXXX geborenen Viertbeschwerdeführerin und der am XXXX geborenen Fünftbeschwerdeführerin), sind im Sinne des § 34 AsylG 2005 gemeinsam als Familienverfahren zu führen. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin stellten nach illegaler Einreise in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Verfahren des am XXXX geborenen Erstbeschwerdeführers und der am XXXX geborenen Zweitbeschwerdeführerin sowie ihrer Kinder (der am XXXX geborenen Drittbeschwerdeführerin, der am XXXX geborenen Viertbeschwerdeführerin und der am XXXX geborenen Fünftbeschwerdeführerin), sind im Sinne des § 34 AsylG 2005 gemeinsam als Familienverfahren zu führen. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin stellten nach illegaler Einreise in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Verfahren des am XXXX geborenen Erstbeschwerdeführers und der am XXXX geborenen Zweitbeschwerdeführerin sowie ihrer Kinder (der am XXXX geborenen Drittbeschwerdeführerin, der am XXXX geborenen Viertbeschwerdeführerin und der am XXXX geborenen Fünftbeschwerdeführerin), sind im Sinne des § 34 AsylG 2005 gemeinsam als Familienverfahren zu führen. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin stellten nach illegaler Einreise in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Verfahren des am XXXX geborenen Erstbeschwerdeführers und der am XXXX geborenen Zweitbeschwerdeführerin sowie ihrer Kinder (der am XXXX geborenen Drittbeschwerdeführerin, der am XXXX geborenen Viertbeschwerdeführerin und der am XXXX geborenen Fünftbeschwerdeführerin), sind im Sinne des § 34 AsylG 2005 gemeinsam als Familienverfahren zu führen. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin stellten nach illegaler Einreise in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Verfahren des am XXXX geborenen Erstbeschwerdeführers und der am XXXX geborenen Zweitbeschwerdeführerin sowie ihrer Kinder (der am XXXX geborenen Drittbeschwerdeführerin, der am XXXX geborenen Viertbeschwerdeführerin und der am XXXX geborenen Fünftbeschwerdeführerin), sind im Sinne des § 34 AsylG 2005 gemeinsam als Familienverfahren zu führen. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin stellten nach illegaler Einreise in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Verfahren des am XXXX geborenen Erstbeschwerdeführers und der am XXXX geborenen Zweitbeschwerdeführerin sowie ihrer Kinder (der am XXXX geborenen Drittbeschwerdeführerin, der am XXXX geborenen Viertbeschwerdeführerin und der am XXXX geborenen Fünftbeschwerdeführerin), sind im Sinne des § 34 AsylG 2005 gemeinsam als Familienverfahren zu führen. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin stellten nach illegaler Einreise in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Verfahren des am XXXX geborenen Erstbeschwerdeführers und der am XXXX geborenen Zweitbeschwerdeführerin sowie ihrer Kinder (der am XXXX geborenen Drittbeschwerdeführerin, der am XXXX geborenen Viertbeschwerdeführerin und der am XXXX geborenen Fünftbeschwerdeführerin), sind im Sinne des § 34 AsylG 2005 gemeinsam als Familienverfahren zu führen. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin stellten nach illegaler Einreise in ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrenshergang I.1. Die Beschwerdeführer (nachfolgend auch "BF") sind georgische Staatsangehörige. Die erstgenannte Beschwerdeführerin (in weiterer Folge auch "BF1") und der zweitgenannte Beschwerdeführer (nachfolgend auch "BF2") reisten am 18.06.2019 gemeinsam mit ihren minderjährigen Kindern, den Beschwerdeführerinnen "BF3" und "BF4", legal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellten am gleichen Tag für sich und ihre Kinder Anträge auf internationalen Schu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrenshergang I.1. Die Beschwerdeführer (nachfolgend auch "BF") sind georgische Staatsangehörige. Die erstgenannte Beschwerdeführerin (in weiterer Folge auch "BF1") und der zweitgenannte Beschwerdeführer (nachfolgend auch "BF2") reisten am 18.06.2019 gemeinsam mit ihren minderjährigen Kindern, den Beschwerdeführerinnen "BF3" und "BF4", legal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellten am gleichen Tag für sich und ihre Kinder Anträge auf internationalen Schu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrenshergang I.1. Die Beschwerdeführer (nachfolgend auch "BF") sind georgische Staatsangehörige. Die erstgenannte Beschwerdeführerin (in weiterer Folge auch "BF1") und der zweitgenannte Beschwerdeführer (nachfolgend auch "BF2") reisten am 18.06.2019 gemeinsam mit ihren minderjährigen Kindern, den Beschwerdeführerinnen "BF3" und "BF4", legal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellten am gleichen Tag für sich und ihre Kinder Anträge auf internationalen Schu... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang I.1. I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge kurz als "BF" oder gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: "BF1" bis "BF3" bezeichnet) sind Staatsangehörige der Republik Georgien und brachten nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 29.11.2015 bei der belangten Behörde (in weiterer Folge auch kurz "bB") Anträge auf internationalen Schutz ein. Der männl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang I.1. I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge kurz als "BF" oder gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: "BF1" bis "BF3" bezeichnet) sind Staatsangehörige der Republik Georgien und brachten nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 29.11.2015 bei der belangten Behörde (in weiterer Folge auch kurz "bB") Anträge auf internationalen Schutz ein. Der männl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1 Der Erstbeschwerdeführer (im Folgenden: BF1) und die Zweitbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF2) sind Ehegatten, der Drittbeschwerdeführer (im Folgenden: BF3) ist der Sohn der BF2 aus erster Ehe (Stiefsohn des BF1), die Viert- und Fünftbeschwerdeführerinnen (im Folgenden: BF4 und BF5) sind die minderjährigen Töchter von BF1 und BF2. Das Vorbringen der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist untrennbar miteinander verknüpf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1 Der Erstbeschwerdeführer (im Folgenden: BF1) und die Zweitbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF2) sind Ehegatten, der Drittbeschwerdeführer (im Folgenden: BF3) ist der Sohn der BF2 aus erster Ehe (Stiefsohn des BF1), die Viert- und Fünftbeschwerdeführerinnen (im Folgenden: BF4 und BF5) sind die minderjährigen Töchter von BF1 und BF2. Das Vorbringen der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist untrennbar miteinander verknüpf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1 Der Erstbeschwerdeführer (im Folgenden: BF1) und die Zweitbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF2) sind Ehegatten, der Drittbeschwerdeführer (im Folgenden: BF3) ist der Sohn der BF2 aus erster Ehe (Stiefsohn des BF1), die Viert- und Fünftbeschwerdeführerinnen (im Folgenden: BF4 und BF5) sind die minderjährigen Töchter von BF1 und BF2. Das Vorbringen der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist untrennbar miteinander verknüpf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1 Der Erstbeschwerdeführer (im Folgenden: BF1) und die Zweitbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF2) sind Ehegatten, der Drittbeschwerdeführer (im Folgenden: BF3) ist der Sohn der BF2 aus erster Ehe (Stiefsohn des BF1), die Viert- und Fünftbeschwerdeführerinnen (im Folgenden: BF4 und BF5) sind die minderjährigen Töchter von BF1 und BF2. Das Vorbringen der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist untrennbar miteinander verknüpf... mehr lesen...