Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 § 3 Abs. 2 AsylG verlangt nicht, dass die bereits im Herkunftsstaat vorhandene Überzeugung den dortigen Behörden etwa zur Kenntnis gelangt sein muss; es genügt demnach auch eine bloß innere Überzeugung eines Antragstellers, die jedoch "nachweislich" bereits im Herkunftsstaat bestanden haben muss. Ein solcher "Nachweis" kann in Asylverfahren nach der GFK, in welchen regelmäßig die bloße Glaubhaftmachung von Umständen gefordert ist, nicht erst im Fall eines förmli... mehr lesen...