Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Afghanistans, stellte am 13.10.2015 als damals seinen Angaben zu Folge Minderjähriger einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Mit Bescheid vom 06.10.2017 wies die nunmehr belangte Behörde, das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), den Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten ab, erkannte ihm jedoch den Stat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beschwerdeführerin stellte am 03.01.2019 einen Antrag auf internationalen Schutz, worauf sie am 05.01.2019 von einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes und nach erfolgter Einreisestattgebung (§ 31 Abs. 1 AsylG 2005) des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl am 20.03.2019 vor diesem niederschriftlich einvernommen wurde. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich, Außenstelle Wr. Neustadt, wies dann mit dem im Spruc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erst- und Zweitbeschwerdeführer sind inzwischen volljährig. Beiden waren bei der Stellung der gegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz noch ledige minderjährige Kinder des Drittbeschwerdeführers und der Beschwerdeführerin. Sie gelten daher nach wie vor als Familienangehörige gemäß § 2 Abs. 1 Z 22 AsylG und sind für sie die Bestimmungen zum Familienverfahren gemäß § 34 AsylG anzuwenden. I. Verfahrensgang: Die im
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Entscheidungsgründe: Der Erst- und Zweitbeschwerdeführer sind inzwischen volljährig. Beiden waren bei der Stellung der gegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz noch ledige minderjährige Kinder des Drittbeschwerdeführers und der Beschwerdeführerin. Sie gelten daher nach wie vor als Familienangehörige gemäß § 2 Abs. 1 Z 22 AsylG und sind für sie die Bestimmungen zum Familienverfahren gemäß § 34 AsylG anzuwenden. I. Verfahrensgang: Die im
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Entscheidungsgründe: Der Erst- und Zweitbeschwerdeführer sind inzwischen volljährig. Beiden waren bei der Stellung der gegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz noch ledige minderjährige Kinder des Drittbeschwerdeführers und der Beschwerdeführerin. Sie gelten daher nach wie vor als Familienangehörige gemäß § 2 Abs. 1 Z 22 AsylG und sind für sie die Bestimmungen zum Familienverfahren gemäß § 34 AsylG anzuwenden. I. Verfahrensgang: Die im
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Entscheidungsgründe: Der Erst- und Zweitbeschwerdeführer sind inzwischen volljährig. Beiden waren bei der Stellung der gegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz noch ledige minderjährige Kinder des Drittbeschwerdeführers und der Beschwerdeführerin. Sie gelten daher nach wie vor als Familienangehörige gemäß § 2 Abs. 1 Z 22 AsylG und sind für sie die Bestimmungen zum Familienverfahren gemäß § 34 AsylG anzuwenden. I. Verfahrensgang: Die im
Spruch: genannten Beschwerdeführe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erst- und Zweitbeschwerdeführer sind inzwischen volljährig. Beiden waren bei der Stellung der gegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz noch ledige minderjährige Kinder des Drittbeschwerdeführers und der Beschwerdeführerin. Sie gelten daher nach wie vor als Familienangehörige gemäß § 2 Abs. 1 Z 22 AsylG und sind für sie die Bestimmungen zum Familienverfahren gemäß § 34 AsylG anzuwenden. I. Verfahrensgang: Die im
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Entscheidungsgründe: Der Erst- und Zweitbeschwerdeführer sind inzwischen volljährig. Beiden waren bei der Stellung der gegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz noch ledige minderjährige Kinder des Drittbeschwerdeführers und der Beschwerdeführerin. Sie gelten daher nach wie vor als Familienangehörige gemäß § 2 Abs. 1 Z 22 AsylG und sind für sie die Bestimmungen zum Familienverfahren gemäß § 34 AsylG anzuwenden. I. Verfahrensgang: Die im
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) beantragte am XXXX .2018 in Österreich internationalen Schutz. Am folgenden Tag wurde seine Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes durchgeführt. Dabei gab er an, er sei Kurde aus XXXX . Am XXXX .2017 hätten irakische Soldaten XXXX erobert und alle Kurden getötet. Der BF und seine Familie seien in Lebensgefahr gewesen und geflüchtet. Die Parteimitgliedschaft seines Vaters habe vieles zusätzlich e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin, Staatsangehörige der Mongolei, hat am 14.01.2020 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich gestellt. Bei der niederschriftlichen Erstbefragung am 15.01.2020, gab die BF zum Fluchtgrund und einer allfälligen Rückkehrgefährdung befragt im Wesentlichen an, dass sie und ihre Mutter von einem persönlichen Vertreter eines Parlamentsmitgliedes bedroht werde. Der Grund für die Bedrohung sei, dass sie Zeugen eines... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (BF), Staatsangehörige der Mongolei, hat am 14.01.2020 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich gestellt. Bei der niederschriftlichen Erstbefragung am 15.01.2020 gab die BF als Fluchtgrund an, dass sie und ihre Tochter von einem persönlichen Vertreter eines Parlamentsmitgliedes bedroht werden. Der Grund für die Bedrohung sei, dass ihre Tochter Zeuge eines Unfalles mit einem Motorrad/PKW wurde. Der Vertreter d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Parteien (im Folgenden: BF), ein verheiratetes Paar (im Folgenden: BF1 und BF2), deren Kinder im Alter von XXXX , XXXX und XXXX Jahren (im Folgenden: BF3 – BF5) sind Staatsangehörige der Mongolei und gehören der Volksgruppe Khalkh an. Der BF1 und die BF2 reisten im Oktober 2013 illegal ins Bundesgebiet ein und stellten am 11.10.2013 unter den falschen Identitäten XXXX , geb. XXXX (BF1) und XXXX , geb. XXXX ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Parteien (im Folgenden: BF), ein verheiratetes Paar (im Folgenden: BF1 und BF2), deren Kinder im Alter von XXXX , XXXX und XXXX Jahren (im Folgenden: BF3 – BF5) sind Staatsangehörige der Mongolei und gehören der Volksgruppe Khalkh an. Der BF1 und die BF2 reisten im Oktober 2013 illegal ins Bundesgebiet ein und stellten am 11.10.2013 unter den falschen Identitäten XXXX , geb. XXXX (BF1) und XXXX , geb. XXXX ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Parteien (im Folgenden: BF), ein verheiratetes Paar (im Folgenden: BF1 und BF2), deren Kinder im Alter von XXXX , XXXX und XXXX Jahren (im Folgenden: BF3 – BF5) sind Staatsangehörige der Mongolei und gehören der Volksgruppe Khalkh an. Der BF1 und die BF2 reisten im Oktober 2013 illegal ins Bundesgebiet ein und stellten am 11.10.2013 unter den falschen Identitäten XXXX , geb. XXXX (BF1) und XXXX , geb. XXXX ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Parteien (im Folgenden: BF), ein verheiratetes Paar (im Folgenden: BF1 und BF2), deren Kinder im Alter von XXXX , XXXX und XXXX Jahren (im Folgenden: BF3 – BF5) sind Staatsangehörige der Mongolei und gehören der Volksgruppe Khalkh an. Der BF1 und die BF2 reisten im Oktober 2013 illegal ins Bundesgebiet ein und stellten am 11.10.2013 unter den falschen Identitäten XXXX , geb. XXXX (BF1) und XXXX , geb. XXXX ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Parteien (im Folgenden: BF), ein verheiratetes Paar (im Folgenden: BF1 und BF2), deren Kinder im Alter von XXXX , XXXX und XXXX Jahren (im Folgenden: BF3 – BF5) sind Staatsangehörige der Mongolei und gehören der Volksgruppe Khalkh an. Der BF1 und die BF2 reisten im Oktober 2013 illegal ins Bundesgebiet ein und stellten am 11.10.2013 unter den falschen Identitäten XXXX , geb. XXXX (BF1) und XXXX , geb. XXXX ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Um Wiederholungen zu vermeiden wird zum bisherigen Verfahrensgang auf den Beschluss vom 14.11.2018, W158 2207323-1/3 verwiesen, womit der den Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf internationalen Schutz abweisende Bescheid wegen gravierender Ermittlungsmängel behoben und die Sache an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) zurückverwiesen wurde. Soweit für das Verständnis relevant ist daraus hervorzuheben... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Um Wiederholungen zu vermeiden wird zum bisherigen Verfahrensgang auf den Beschluss vom 14.11.2018, W158 2207328-1/3E verwiesen, womit der den Antrag des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) abweisende Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) aufgrund eines mangelhaften Ermittlungsverfahrens im Verfahren seiner Frau aufgehoben und die Sache an das BFA zurückverwiesen wurde. I.2 Nachdem das BFA die Ermittlungsmä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Um Wiederholungen zu vermeiden wird zum bisherigen Verfahrensgang auf den Beschluss vom 14.11.2018, W158 2207328-1/3E verwiesen, womit der den Antrag des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) abweisende Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) aufgrund eines mangelhaften Ermittlungsverfahrens im Verfahren seiner Frau aufgehoben und die Sache an das BFA zurückverwiesen wurde. I.2 Nachdem das BFA die Ermittlungsmä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Um Wiederholungen zu vermeiden wird zum bisherigen Verfahrensgang auf den Beschluss vom 14.11.2018, W158 2207326-1/2E verwiesen, womit der den Antrag des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) abweisende Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) aufgrund eines mangelhaften Ermittlungsverfahrens im Verfahren seiner Mutter aufgehoben und die Sache an das BFA zurückverwiesen wurde. I.2 Nachdem das BFA die Ermittlungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Um Wiederholungen zu vermeiden wird zum bisherigen Verfahrensgang auf den Beschluss vom 14.11.2018, W158 2207326-1/2E verwiesen, womit der den Antrag des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) abweisende Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) aufgrund eines mangelhaften Ermittlungsverfahrens im Verfahren seiner Mutter aufgehoben und die Sache an das BFA zurückverwiesen wurde. I.2 Nachdem das BFA die Ermittlungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Um Wiederholungen zu vermeiden wird zum bisherigen Verfahrensgang auf den Beschluss vom 14.11.2018, W158 2207324-1/2E verwiesen, womit der den Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) abweisende Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) aufgrund eines mangelhaften Ermittlungsverfahrens im Verfahren ihrer Mutter aufgehoben und die Sache an das BFA zurückverwiesen wurde. I.2 Nachdem das BFA die Ermittlungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Um Wiederholungen zu vermeiden wird zum bisherigen Verfahrensgang auf den Beschluss vom 14.11.2018, W158 2207324-1/2E verwiesen, womit der den Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) abweisende Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) aufgrund eines mangelhaften Ermittlungsverfahrens im Verfahren ihrer Mutter aufgehoben und die Sache an das BFA zurückverwiesen wurde. I.2 Nachdem das BFA die Ermittlungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Um Wiederholungen zu vermeiden wird zum bisherigen Verfahrensgang auf den Beschluss vom 14.11.2018, W158 2207327-1/2E verwiesen, womit der den Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) abweisende Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) aufgrund eines mangelhaften Ermittlungsverfahrens im Verfahren ihrer Mutter aufgehoben und die Sache an das BFA zurückverwiesen wurde. I.2 Nachdem das BFA die Ermittlungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Um Wiederholungen zu vermeiden wird zum bisherigen Verfahrensgang auf den Beschluss vom 14.11.2018, W158 2207327-1/2E verwiesen, womit der den Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) abweisende Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) aufgrund eines mangelhaften Ermittlungsverfahrens im Verfahren ihrer Mutter aufgehoben und die Sache an das BFA zurückverwiesen wurde. I.2 Nachdem das BFA die Ermittlungs... mehr lesen...