I.1. In der Beschwerde vom 29. April 2002 wird Nachfolgendes vorgebracht: Der BF ist nigerianischer Staatsangehöriger und ist am 06.12.1994 in das Bundesgebiet eingereist. Der BF stellte einen Asylantrag, welcher mit Bescheid des Unabhängigen Bundesasylsenates vom 28.03.2000 abschlägig negativ entschieden wurde. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion vom 07.02.2002 wurde über den BF ein unbefristetes Aufenthaltsverbot und gleichzeitig die Schubhaft verhängt. Gegen die Verhängung des Aufen... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine vorläufige Aufenthaltsberechtigung nach § 19 Abs 1 AsylG kann ein Fremder, der unter falschem Namen in das Bundesgebiet eingereist ist und dessen Asylantrag rechtskräftig abgewiesen wurde, nicht dadurch erreichen, dass er neuerlich einen Asylantrag stellt und gegen die nachvollziehbare Zurückweisung dieses Antrages abermals ein Rechtsmittel ergreift. § 19 Abs 1 AsylG normiert nämlich, dass Asylwerber, die sich - sei es auch im Rahmen einer Vorführung nach Anreise über eine... mehr lesen...