Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (nachfolgend BFA) vom 04.10.2021 wurde dem Beschwerdeführer (nachfolgend BF) ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung gemäß § 46 FPG ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung: § 17 BFA-VG idF BGBl. I Nr. 145/2017 lautet: "Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde § 17. (1) Das Bundesverwaltungsgericht hat der Beschwerde gegen eine Entscheidung, mit der ein Antrag auf internationalen Schutz zurückgewiesen wird und 1. diese Zurückweisung mit einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme verbunden ist oder 2. eine durchsetzbare Rückkehrentscheidung bereits besteht sowie der Besch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der aktuell 17-jährige Beschwerdeführer (BF) reiste gemeinsam mit seinen Eltern in das Bundesgebiet ein, wo die Familie am 14.09.2015 internationalen Schutz beantragte. Nach der freiwilligen Rückkehr der Eltern des BF in den Irak wurde der Kinder- und Jugendhilfeträger (Land Oberösterreich, vertreten durch die Bezirkshauptmannschaft XXXX) mit der Obsorge für den allein in Österreich verbliebenen BF betraut, die damit ihrerseits ... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Berichtigung: Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, der gemäß § 17 VwGVG auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann die Behörde Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden jederzeit von Amts wegen berichtigen. In seinem Erkenntnis vom 22. Dezember 1992, Zl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid vom 07.06.2018, Zl. XXXX, wies die belangte Behörde den Antrag der Beschwerdeführerin hinsichtlich des Status der Asylberechtigen (Spruchpunkt I.) und hinsichtlich des Status der subsidiär Schutzberechtigen (Spruchpunkt II.) wegen entschiedener Sache gemäß § 68 Abs 1 AVG zurückgewiesen. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde ihr nicht erteilt (Spruchpunkt III.). Gegen die Beschwerdeführerin wur... mehr lesen...