Die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung legte dem Berufungswerber im angefochtenen Straferkenntnis in den Spruchpunkten II bis IV zur Last, es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Buchbinderei *** GmbH am Standort *** zu verantworten zu haben, dass von der genannten Gesellschaft der ägyptische Staatsbürger MA, am, *** geb, am 20 11 2003 und am 21 11 2003 mit dem Schlichten von Prospekten auf Paletten, weiters der irakische Staatsbürger ***, *** geb, im Zeitraum vom 16 11 2003 ... mehr lesen...
Rechtssatz: War ein irakischer Staatsangehöriger im Tatzeitraum mit einer dänischen Staatsangehörigen aufrecht verheiratet, so war er zu dieser Zeit als aus einem Drittstaat stammender Ehegatte einer EWR-Bürgerin im Sinne des § 1 Abs 2 lit l AuslBG anzusehen. Für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmal der "Berechtigung zum Aufenthalt im Bundesgebiet" in § 1 Abs 2 lit l AuslBG ist es dem klaren Wortlaut dieser Bestimmung zufolge nicht weiter relevant, auf welcher Rechtsgrundlage die Berechtig... mehr lesen...