Begründung: I. 1. Der Antragsteller brachte am 29.10.2004 unter der Identität "XXXX" einen Asylantrag in Österreich ein, den er in der Folge im Wesentlichen damit begründete, in seinem Herkunftsstaat Weißrussland aufgrund oppositionspolitischer Aktivitäten Verfolgung von Seiten der Sicherheitsbehörden ausgesetzt gewesen zu sein und sich deshalb auch weiterhin in Gefahr zu befinden. 2. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 27.04.2005, Zl. 04 22.162-BAT, wurde der Asylantrag vom 29.10.200... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Im gegenständlichen Fall ging das Bundesasylamt nach der durch den Antragsteller verursachten Vereitelung des Abschiebeversuchs vom 10.03.2011 in der Folge offenbar davon aus, dass diesem nunmehr ein faktischer Abschiebeschutz zukomme und hob diesen mit dem nun vom Asylgerichtshof gemäß § 41a AsylG 2005, BGBl. I Nr. 100 idF BGBl. I Nr. 122/2009, ex lege zu überprüfenden mündlich verkündetem Bescheid vom 16.03.2011 gemäß § 12a AsylG 2005, BGBl. I Nr. 100 idF BGBl.... mehr lesen...