Die beschwerdeführenden Parteien sind Mitglieder einer Familie (der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind Eheleute, die Drittbeschwerdeführerin und der Viertbeschwerdeführer ihre gemeinsamen Kinder) und Staatsangehörige der Russischen Föderation. Mit einem tschechischen Einreisevisum gelangten der Erstbeschwerdeführer am 20. Mai 2007 und die Zweit- bis Viertbeschwerdeführer am 5. Juni 2007 von Polen kommend in das Gebiet der tschechischen Republik. Von dort re... mehr lesen...