Der Beschwerdeführer steht als Professor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe X (im Folgenden: HLWB). Der Beschwerdeführer war seit dem Schuljahr 1993/1994 zur Unterstützung des Schulleiters als Administrator an dieser aus zehn Klassen bestehenden Schule bestellt. Der Schulleiter der HLBW ist gleichzeitig auch Schulleiter der im selben Gebäude befindlichen, aus sechs Klassen bestehenden ... mehr lesen...
Index: 64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §9 Abs2 litd;BLVG 1965 §9 Abs2;BLVG 1965 §9 Abs2b idF 1994/016;
Rechtssatz: Eine Einrechnung von Nebenleistungen findet gemäß § 9 Abs. 2 BLVG 1965 statt, wenn diese von einem Lehrer auftragsgemäß erbracht werden, wobei in lit. d als einrechenbare Tätigkeit jene eines zur verwaltungsmäßigen Unterstützung des Direktors betrauten Lehrers genannt ist. Wäre nun davon auszugehen... mehr lesen...